Auch im Jahr 2024 bringt die Energiewirtschaft wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen und Veränderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen des laufenden Jahres zusammengestellt. Eines lässt sich schon vorab sagen: Die Preise steigen weiter an, wie viele es bereits befürchtet haben. Doch es gibt auch eine positive Nachricht: Auch 2024 ist es noch nicht zu spät, um langfristig Energiekosten zu senken.
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Energie: Was ändert sich 2024?
Wegfall der Strompreisbremse (Energiepreisbremse)
Im März 2023 traten die sogenannten Energiepreisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom erstmals in Kraft, rückwirkend zum Jahresbeginn. Diese gesetzlichen Maßnahmen sollten die Energiepreise auf maximal 80 Prozent des Arbeitspreises basierend auf dem Verbrauch des Jahres 2022 deckeln. Ziel war es, die Bürgerinnen und Bürger vor den starken Preisanstiegen zu schützen, die durch den Ukrainekrieg, Lieferengpässe und die steigende Inflation ausgelöst wurden. Für Strom lag die Preisobergrenze bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Erdgas bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent. Die Preisbremse galt jedoch nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, während für die restlichen 20 Prozent der reguläre Tarif angewendet wurde.
Mittlerweile haben sich die Preise für Strom, Gas und Fernwärme weitgehend stabilisiert, weshalb das Auslaufen der Preisbremsen nur geringe Auswirkungen haben dürfte. Dennoch bleiben die Energiepreise in Deutschland im europäischen Vergleich auf einem hohen Niveau. Ökonomen prognostizieren, dass die Strompreise in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter ansteigen werden. Es ist daher sinnvoll, über kostengünstige Alternativen nachzudenken – wie zum Beispiel eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, mit der Sie günstig und nachhaltig Ihren eigenen Strom produzieren und nutzen können.
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG 2024) ist da
Seit dem 1. Januar 2024 ist das überarbeitete Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft, das neue energetische Anforderungen für Heizungen in Wohngebäuden festlegt. Eine zentrale Neuerung des GEG 2024 ist die „65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe“. Diese besagt, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies kann beispielsweise durch Strom aus Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Biogas oder Solarthermie erreicht werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Weg für klimafreundlichere Heizsysteme zu ebnen.
Bis zum Jahr 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger vollständig beendet werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen jedoch bis dahin weiter betrieben werden. Wenn eine alte Heizung jedoch irreparabel defekt ist und ersetzt werden muss, wird der Wechsel zu einer Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zur Pflicht. In Großstädten gilt diese Regelung ab Sommer 2026, in kleineren Städten und Gemeinden spätestens ab Mitte 2028.
Die CO2-Steuer steigt: Höhere Abgabe für CO2-Emissionen
Im Jahr 2024 wird der CO2-Preis erneut angehoben. Ursprünglich im Jahr 2021 mit einer Steuer von 25 Euro pro Tonne CO2 für Unternehmen eingeführt, steigt die CO2-Abgabe ab 2024 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Diese Erhöhung wird in der Regel an die Endverbraucher weitergegeben und betrifft sowohl den Verkehrssektor als auch die Wärmeerzeugung. Das langfristige Ziel dieser Steuer ist es, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas zu reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen wie Elektromobilität und Heizsysteme mit Wärmepumpen zu fördern.
Der CO2-Preis wird auch in den kommenden Jahren weiter steigen: 2025 auf 55 Euro pro Tonne und ab 2026 schrittweise auf 55 bis 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Diese kontinuierlichen Erhöhungen sollen Anreize schaffen, den Verbrauch fossiler Energieträger weiter zu senken und den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu beschleunigen.
Höhere Netzentgelte werden fällig
Der Betrieb und Ausbau des Stromnetzes in Deutschland ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich im Strompreis für Endverbraucher widerspiegeln. Um diese Kosten abzufedern, waren ursprünglich Subventionen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für die „Durchleitung von Strom im Bereich der sogenannten Höchstspannungsnetze“ geplant. Doch im Zuge der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 wurde dieser Zuschuss gestrichen.
Als Reaktion darauf haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihre Preise für 2024 neu kalkuliert. Im Vergleich zu 2023 haben sich die Netzgebühren durch den Wegfall der staatlichen Unterstützung mehr als verdoppelt. Statt der ursprünglich geplanten 3,19 Cent je kWh wird die Durchleitung von Strom nun 6,68 Cent je kWh kosten. Für die Endverbraucher bedeutet dies eine durchschnittliche Preissteigerung der Netzentgelte von etwa 25 Prozent. Bei einem typischen Stromverbrauch einer Familie von 4.000 kWh pro Jahr entspricht dies zusätzlichen Kosten von etwa 100 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Auch in den kommenden Jahren ist mit weiteren Erhöhungen der Netzentgelte zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird der Umstieg auf Eigenstromerzeugung, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, zunehmend attraktiver. So können Verbraucher langfristig Kosten sparen und ihre Abhängigkeit von steigenden Strompreisen reduzieren.
Das Solarpaket I vereinfacht die Anmeldung von Solaranlagen
Die nächste Neuerung im Energiebereich betrifft die Solaranlagen: Wer bisher eine eigene Solaranlage planen wollte, musste sich durch zahlreiche bürokratische Hürden kämpfen, insbesondere bei der gesetzlich vorgeschriebenen Netzanmeldung. Mit dem neuen "Solarpaket I" sollen diese Prozesse nun deutlich vereinfacht werden.
Das Gesetzespaket ermöglicht es nun, privat genutzte Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp über ein „vereinfachtes Netzanschlussverfahren“ anzumelden. Bislang war dieses vereinfachte Verfahren nur für Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 10,8 kWp verfügbar. Darüber hinaus müssen Besitzer von Solaranlagen beim Netzbetreiber nicht mehr zwingend auf eine Antwort und Freigabe warten: Nach Ablauf einer Frist können sie ihre Solaranlage auch ohne Zustimmung des Netzbetreibers anschließen.
Kleine Photovoltaik-Systeme wie Balkonkraftwerke sind ebenfalls von der Anmeldungspflicht befreit – eine Eintragung ins Marktstammdatenregister reicht aus. Auch für Mieter gibt es gute Nachrichten: Die neuen Regelungen reduzieren den bürokratischen Aufwand für die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, was die Installation von Solaranlagen in Mehrparteienhäusern erleichtert.
Übrigens: Bei SUN&CO. übernehmen wir für unsere Kunden stets den gesamten Prozess aus einer Hand – von der detaillierten Beratung und Planung der PV-Anlage samt Speicher, über die Beschaffung der Technik und Installation durch unsere Fachbetriebe, bis hin zur Anmeldung. Informieren Sie sich hier über unser umfassendes Energiekonzept.Plus.
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Wir finden für dich heraus, wie viel dich eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher für dein Zuhause kostet. Beantworte uns dafür im ersten Schritt bitte ein paar Fragen.
Unser Fazit in Sachen Energiekosten 2024
Auch im Jahr 2024 steigen die Energiepreise für Strom, Öl, Gas, Benzin und Diesel weiter an – eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht. Es wird also höchste Zeit, nach günstigeren Alternativen zu suchen: Muss es noch die alte, ineffiziente Ölheizung sein, oder wäre eine moderne Wärmepumpe nicht längst die bessere Wahl für dein Zuhause? Könnte dein nächstes Auto vielleicht ein E-Auto sein? Und sollte nicht endlich Schluss sein mit den hohen Stromtarifen – vielleicht ist jetzt der ideale Moment, auf eine Solaranlage umzusteigen und deinen Strom selbst zu produzieren?
Besonders bei der letzten Frage haben wir die perfekte Antwort für dich: Mit unserem Ganzjahresenergiesystem EKD365+ bist du bestens gerüstet, um den Entwicklungen im Energiemarkt gelassen entgegenzublicken. EKD365+ umfasst eine leistungsstarke Solaranlage, einen innovativen und besonders sicheren Stromspeicher sowie ein intelligentes Energiemanagementsystem, das deinen Energieverbrauch kontinuierlich optimiert und so deine Energiekosten senkt. Das System passt sich deinen individuellen Anforderungen an und lässt sich mit neuen Funktionen erweitern, um auch in Zukunft auf alle Entwicklungen vorbereitet zu sein.
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